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Verordnungsfähige Leistungen laut dem Leistungskatalog der Krankenkasse sind folgende:
Leistungskatalog:
- Häusliche Krankenpflege gem. § 37.1
- Absaugen der oberen Atemwege
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
- Bronchialtoilette
- Dekubitusbehandlung
- Dermatologisches Bad
- Drainagen Versorgung
- Einreibung
- Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion i.v.
- Injektion
- Injektion richten
- Katheterisierung de Harnblase
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamente herrichten
- Medikamentengabe
- Stomaversorgung
- Trachealkanüle wechseln und pflegen
- Verbandswechsel (z.B. Wundverbände und Kompressionsverbände)
- Verabreichung eines Klistier
- Verabreichung eines Einlauf
Grundlagen:
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Vertragsärzte erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit.
Häusliche Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten erbracht. Sie umfasst:
- Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
- Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens
- hauswirtschaftliche Versorgung: Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung notwendig sind.
Ziele:
- Dem Versicherten das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu erlauben (Krankenhausvermeidungspflege)
- Ambulante ärztliche Behandlung zu ermöglichen und deren Ergebnis zu sichern (Sicherungspflege)
Verordnung:
Vorraussetzung für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit häusliche Krankenpflege persönlich überzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist.
Genehmigung:
Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege dürfen von den Krankenkassen nur genehmigt werden, soweit sie weder vom Versicherten selbst noch von einer in seinem Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können.
Zuzahlungen:
siehe Gesundheitsreform - Zuzahlungen ab 01.01.2004
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