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Wir führen Beratungsbesuche nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch. Falls Sie eine Person pflegen und Pflegegeld erhalten, dann werden Sie von der Pflegekasse verpflichtet in regelmäßigen Zeitabständen mit einer anerkannten Einrichtung ein Beratungsgespräch zu führen.
Pflegestufe 1 +2: halbjährlich
Pflegestufe 3: vierteljährlich
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für den Erstbesuch. Für alle weiteren Besuche melden wir uns automatisch bei Ihnen und vereinbaren einen Termin.
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