GMG

Gesundheitsreform – Zuzahlungen ab 2004

Was hat sich zum Jahresanfang 2004 geändert ?

Das zahlen gesetzlich Krankenversicherte ab dem 01. Januar 2004 !

Arztbesuch

(Arzt, Zahnarzt,

Psychotherapeut)

Praxisgebühr von 10 € pro Quartal

Ausnahme: Überweisungen im selben Quartal, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge, Früherkennung, Schutzimpfungen

Arznei- und Verbandsmittel

Zuzahlung von 10 % des Preises (aber nicht mehr als die Kosten des Mittels) , min. 5 €, höchstens 10 € je Mittel, nicht verschreibungspflichtige Mittel müssen selbst bezahlt werden.

Wenn Ihnen Ihr Hausarzt ein Medikament für 60 € verschreibt, müssen Sie 6 € bezahlen. Kostet es 180 € müssen Sie 10 € bezahlen. Bei einer Salbe für 7 € werden dagegen nicht 0,70 €, sondern 5 € fällig.

Heilmittel

z.B. Massage, Ergotherapie

10 % der Kosten und 10 € je Verordnung

Häusliche Krankenpflege

10 % der Kosten und 10 € je Verordnung, max. 28 Tage pro Jahr

Diese Zuzahlung rechnet die Krankenkasse direkt mit Ihnen ab.

Hilfsmittel

z.B. Hörgeräte, Einlagen

10 % der Kosten, aber nicht mehr als die Kosten des Mittels, min 5 €, höchstens 10 €

Bei Hilfsmitteln die für den Verbrauch bestimmt sind, z.B. Einlagen bei Inkontinenz, ist die Zuzahlung auf 10 € pro Monat beschränkt.

Krankenhaus

10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr

Stationäre Versorgung und Rehabilitation

10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr,

bei Anschluss-Reha werden die Krankenhaustage mitberechnet

Haushaltshilfen

Familien mit Kindern, die eine Haushaltshilfe brauchen – z.B. weil die Mutter im Krankenhaus liegt, müssen pro Tag 10 € der Kosten übernehmen. Dabei beträgt die tägliche Zuzahlung wie bei Medikamenten min. 5 €, aber höchstens 10 €.

Zuzahlungen

Alle müssen für Zuzahlungen bis zu 2 % der jährlichem Bruttoeinnahmen selbst aufbringen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 %. Dazu werden die Bruttoeinnahmen und die Zuzahlungen aller Angehörigen in einem Haushalt zusammengerechnet.

Sammeln Sie alle Quittungen !

Überall, wo Sie Zuzahlungen geleistet haben (Ärzte, Apotheken, Therapeuten, Kliniken oder Kranken-Taxifahrten zur Behandlung, muss man Ihnen eine Quittung ausstellen. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, erhält von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten. Daher sollten Sie alle Quittungen sammeln und der Krankenkasse vorlegen. Diese rechnet Ihnen dann aus, ob die Belastungsgrenze erreicht ist.

 

 

 

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