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Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson bieten wir Ihnen die sogenannte Verhinderungspflege an. Die Pflegekassen übernehmen die Verhinderungspflege für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1510 € pro Jahr nicht überschreiten.
Bei der Verhinderungspflege können wir Ihnen die selben Hilfen und Leistungen anbieten, die auch in der “normalen” grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI erbracht werden.
Kommt die Sozialstation schon regelmäßig ins Haus, so können Sie zusätzlich Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
(siehe auch Grundpflege)
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